ein Mangel an der von ihm an einen Verbraucher verkauften Sache, der innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf aufgetreten ist, nicht im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Gelingt dem Verkäufer dieser Nachweis nicht, so muss er für den Mangel einstehen. Sie stellen sich jetzt vielleicht die Frage, worum es…