Stellen Sie sich vor Sie wären Richter*in. Wie hätten Sie in dem nachfolgenden Fall entschieden?

Was war geschehen?

Angela hat von Horst eine Wohnung angemietet. Schon seit geraumer Zeit gibt es Spannungen zwischen Angela und Horst. Im August 2018 kündigt Angela dann das Mietverhältnis mit Horst fristlos, nachdem dieser ohne sie darüber zu informieren und ohne ihr Einverständnis einzuholen, Handwerker auf ihren Balkon geschickt hat. Sie erwirbt danach ein Einfamilienhaus. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie in dem Einfamilienhaus einziehen konnte, hat sie sich eine Ersatzmietwohnung gesucht. Alle Möbel, die sie nicht in der neuen Wohnung unterbringen konnte, hat sie einlagern lassen. Darüber hinaus sind Kosten für die Anpassung der vorhandenen Einbauküche entstanden.

Horst möchte von Angela Schadenersatz wegen der aus seiner Sicht unberechtigten fristlosen Kündigung und er verklagt Angela deswegen. Im Wege der Widerklage macht Angela Maklerkosten für den Erwerb des Hauses, Einlagerungskosten, Kosten für die Übergangsunterkunft abzüglich der ersparten Miete sowie die Kosten des Umbaus der Einbauküche geltend.

Würden Sie der Klage von Horst stattgeben und ihm Schadenersatz wegen der vermeintlich unberechtigten Kündigung zusprechen (entgangene Mieteinnahmen)?

Oder würden Sie der Widerklage von Angela entsprechen und Horst dazu verurteilen, Angela die Maklerkosten für den Erwerb des Hauses, die Umzugs- und Einlagerungskosten, die Kosten der Übergangsunterkunft sowie die Umbaukosten für die Einbauküche zu ersetzen?

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