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Jura-Blog von Kai Riefenstahl

Erlaubter Arbeitszeitbetrug?

Bei einem klassischen Arbeitszeitbetrug wirkt ein Arbeitnehmer darauf hin, dass sein Arbeitgeber Arbeitsstunden zu seinen Gunsten abrechnet, die er nicht abgeleistet hat. Dadurch erhält er Lohn, der ihm nicht zusteht. Solche Handlungen sind strafbar.

Ändert sich die rechtliche Beurteilung, wenn der Arbeitnehmer von einem Vorgesetzten die „Erlaubnis“ dazu erhält?

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Arbeitsgerichte und Geschäftsgeheimnisse

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen hat für Selbständige und Unternehmen eine hohe Priorität. Doch wie kann ein Unternehmen seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in einer Gerichtsverhandlung schützen?

In zivilrechtlichen Auseinandersetzungen gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens (§ 169 Abs. 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz, kurz GVG). Somit steht der Inhaber von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren vor dem Problem vielleicht einen Teil seiner Geschäftsgeheimnisse im Rahmen des Verfahrens Dritten offenbaren zu müssen, wenn er Ansprüche gegen einen Schädiger geltend machen will.

Vor diesem Hintergrund sehen § 172 Nr. 2 GVG und § 52 ArbGG Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen in solchen Konstellationen vor. Das Gericht kann dann entweder für die ganze mündliche Verhandlung oder nur für einen Teil davon die Öffentlichkeit von der Teilnahme an der Verhandlung ausschließen. Doch wann liegen diese Ausnahmevoraussetzungen vor?

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Endlose Lohnfortzahlung?

Die Möglichkeit krank zu werden und weiterhin seinen Lohn zu erhalten, bedeutet für Beschäftigte eine große Erleichterung und stellt für Arbeitgeber eine nicht zu unterschätzende Belastung dar. Deshalb hat der Gesetzgeber diese Verpflichtung auf einen Zeitraum von sechs Wochen innerhalb einer Zeitspanne von maximal zwölf Monaten begrenzt, soweit es um dieselbe Krankheit geht. Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf mehreren Erkrankungen, werden diese wie „eine Erkrankung“ behandelt, es gibt also nur einmal den vorgenannten sechs Wochen Zeitraum. Für verschiedene Erkrankungen, die sich zeitlich nicht überschneiden, kann es mehrere Lohnfortzahlungszeiträume geben. Doch was gilt, wenn zwischen verschiedenen Erkrankungen nur eine sehr geringe Zeitspanne liegt?

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Wenn der Auspuff rostet, …

Wem würden Sie in dem folgenden Fall Recht geben?

Was war geschehen?

Horst kaufte vom Händler Karl einem über neun Jahre alten gebrauchten Peugeot 307 CC mit einer Laufleistung von 84.820 km zu einem Preis von 5650 €. Der schriftliche Kaufvertrag wurde im Januar 2014 abgeschlossen. Unter der Überschrift „sonstige Vereinbarungen“ war die Aussage „TÜV/AU neu“ zu finden. Noch im Januar wurde das Fahrzeug beim TÜV vorgeführt. Beanstandungen konnten dem TÜV Berichten nicht entnommen werden. Drei Tage danach übernahm Horst das Fahrzeug. In der Folgezeit machte Horst gegenüber Karl mehrere Mängel am Fahrzeug geltend. Unter anderem beschwerte er sich über eine starke Geräuschentwicklung aus dem Bereich des Auspuffs. Daraufhin führte Karl am Mittel- und am Endschalldämpfer kostenlose Schweißarbeiten durch. Trotzdem erklärte Horst durch seine Prozessbevollmächtigten im Dezember 2014 den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die von Horst durchgeführten Schweißarbeiten wären nicht geeignet gewesen, um den Mangel am Auspuff zu beheben.

Da Karl das Fahrzeug nicht zurücknehmen und auch den Kaufpreis nicht zurückzahlen will, hat Horst Klage erhoben. Er verlangt weiterhin von Karl die vollständige Rückzahlung des Kaufpreises und die Rücknahme des Fahrzeugs. Zuletzt führte Karl nur noch die mangelhafte Auspuffanlage als Grund für die Rückabwicklung des Kaufvertrages an.

Würden Sie Karl dazu verurteilen, den Wagen zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten?

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E-Mail, Beweiswert = 0

Wie würden Sie die beiden nachfolgend dargestellten Fälle entscheiden, wenn Sie die zuständige Richter*in wären?

Was war geschehen?

1) Angela ist seit längerer Zeit erkrankt und in den Bezug von Krankengeld gefallen. Sie weiß, dass sie innerhalb von einer Woche der Krankenkasse die jeweils aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen muss, um weiterhin Krankengeld beziehen zu können. Den meisten Krankenkassen reicht es, wenn ihnen eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per E-Mail zugeht.
Plötzlich zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld mehr an Angela aus. Zur Begründung teilt ihr die Krankenkasse mit, dass sie ab dem 15.01.2021 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr von Angela erhalten habe. Angela kann „nachweisen“, dass Sie die E-Mail mit einem entsprechenden Anhang ordnungsgemäß auf den Weg gebracht und keine Mitteilung erhalten hat, dass diese E-Mail nicht zugestellt werden konnte.

Würden dies aus Ihrer Sicht ausreichen, damit Angela weiterhin Krankengeld bekommt?

2) Horst ist im Einkauf für seinen Arbeitgeber K tätig. Horst hat beim Verkäufer V einen Sonderpreis für K ausgehandelt, wenn das Angebot des V von K bis zum 15.01.2021 angenommen wird. Die Erklärung, dass das Angebot des K angenommen wird, wird rechtzeitig per E-Mail auf den Weg gebracht und Horst bekommt auch keine Mitteilung, dass die E-Mail nicht zugestellt werden konnte. V behauptet jedoch, dass er die E-Mail nicht erhalten hat.

Muss V die Ware an K zum Sonderpreis verkaufen?

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Müssen böse Vermieter Schadenersatz zahlen?

Stellen Sie sich vor Sie wären Richter*in. Wie hätten Sie in dem nachfolgenden Fall entschieden?

Was war geschehen?

Angela hat von Horst eine Wohnung angemietet. Schon seit geraumer Zeit gibt es Spannungen zwischen Angela und Horst. Im August 2018 kündigt Angela dann das Mietverhältnis mit Horst fristlos, nachdem dieser ohne sie darüber zu informieren und ohne ihr Einverständnis einzuholen, Handwerker auf ihren Balkon geschickt hat. Sie erwirbt danach ein Einfamilienhaus. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie in dem Einfamilienhaus einziehen konnte, hat sie sich eine Ersatzmietwohnung gesucht. Alle Möbel, die sie nicht in der neuen Wohnung unterbringen konnte, hat sie einlagern lassen. Darüber hinaus sind Kosten für die Anpassung der vorhandenen Einbauküche entstanden.

Horst möchte von Angela Schadenersatz wegen der aus seiner Sicht unberechtigten fristlosen Kündigung und er verklagt Angela deswegen. Im Wege der Widerklage macht Angela Maklerkosten für den Erwerb des Hauses, Einlagerungskosten, Kosten für die Übergangsunterkunft abzüglich der ersparten Miete sowie die Kosten des Umbaus der Einbauküche geltend.

Würden Sie der Klage von Horst stattgeben und ihm Schadenersatz wegen der vermeintlich unberechtigten Kündigung zusprechen (entgangene Mieteinnahmen)?

Oder würden Sie der Widerklage von Angela entsprechen und Horst dazu verurteilen, Angela die Maklerkosten für den Erwerb des Hauses, die Umzugs- und Einlagerungskosten, die Kosten der Übergangsunterkunft sowie die Umbaukosten für die Einbauküche zu ersetzen?

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Maskenpflicht, Atteste und die Arbeit

Wie hätten Sie entschieden, wenn Sie beim unten geschilderten Rechtsstreit die zuständige Richter*in gewesen wären?

Was ist geschehen?

Verwaltungsmitarbeiter Horst arbeitet in einem Rathaus in Nordrhein-Westfalen. Von seinem Arbeitgeber wird die Anweisung herausgegeben, dass in Räumen und auf Fluren, die von mehreren Personen genutzt werden, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Wenige Tage später legt Horst seinem Arbeitgeber ein Attest vor. Darin ist das Folgende zu lesen:

Horst ist heute von mir untersucht worden. Aufgrund einer Erkrankung ist er vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit.“

Der Arbeitgeber bittet Horst um eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Horst willigt in diese ein. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird dem Arbeitgeber wie folgt mitgeteilt:

Das vorgelegte Attest ist aus arbeitsmedizinischer Sicht nach den Darstellungen des Mitarbeiters nachvollziehbar.“

Der Arbeitgeber ordnet daraufhin für Horst das Tragen eines Visiers an. Horst legt daraufhin ein weiteres Attest vor. Dieses enthält den folgenden Text:

Horst ist heute von mir untersucht worden. Aufgrund einer Erkrankung ist er vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder alternativer Gesichtsvisiere jeglicher Art befreit.“

Trotz dieser Atteste teilte der Arbeitgeber Horst mit, dass er an seiner Anweisung zum Tragen eines Visiers festhält und Horst nur mit einem entsprechenden Schutz zur Arbeit erscheinen darf. Horst ruft daraufhin das zuständige Arbeitsgericht an. Er möchte, dass das Arbeitsgericht seinen Arbeitgeber verpflichtet ihn bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens weiter zu beschäftigen. Die Weiterbeschäftigung soll ohne das Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes oder eines Visiers geschehen.

Würden Sie dem Antrag von Horst stattgeben?

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Neustart

Im letzten Jahr haben Hackerattacken diesen Blog zwei Mal vollständig zerstört. Ich konnte auch nicht alle Blog-Artikel wiederherstellen. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen diesen Blog komplett neu aufzusetzen. Dies wird noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Ich freue mich, wenn Sie demnächst wieder reinschauen.

Die alten Artikel können Sie in einer eigenen Sektion finden.

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